Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 13.07.2010 zur Ablehnung von drei Kundgebungsanmeldern gegen Bundeswehrgelöbnis
Am 30. Juli findet in Stuttgart ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Innenhof des Neuen Schlosses statt. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien und politischen Organisationen plant hierzu Gegenaktivitäten. Zu diesem Zwecke wurden mehrere Kundgebungen in der Innenstadt angemeldet.
Zwischenzeitlich wurden drei Anmelderinnen und Anmelder dieser Versammlungen durch das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart als „ungeeignet“ abgelehnt. Obwohl keiner der Betroffenen vorbestraft ist, geschweige denn wegen Vergehen die als „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ geahndet werden verurteilt wurde, verweigern die städtischen Behörden den Kundgebungsanmeldern ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Damit nimmt das Ordnungsamt den geplanten neuen §15,5 des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes vorweg. Darin heißt es: „Der Veranstalter hat der zuständigen Behörde auf Anforderung Geburtsdatum und Geburtsort der die Versammlung leitenden Person mitzuteilen. Die zuständige Behörde kann die die Versammlung leitende Person als ungeeignet ablehnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass durch ihren Einsatz Störungen der Versammlung oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen können.“
Davon abgesehen, dass der Entwurf aufgrund breiten Protestes vorläufig in der Schublade des Innenministeriums verschwunden ist wird mit der Verweigerung unserer Ansicht nach in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit eingegriffen. Diese Fälle bestätigen unsere Befürchtung, dass damit Versammlungen unmöglich gemacht werden können. Das Kriterium der „Annahme“ und der „Eignung“ von Veranstaltungsleitern ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bietet Raum für unzulässige Interpretationen.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, ein Zusammenschluss aus über 120 Organisationen, kritisiert dieses Vorgehen und fordert das Ordnungsamt auf dieses versammlungsfeindliche Vorgehen einzustellen.
Thomas Trüten, der Sprecher des Bündnisses, kommentierte die Vorfälle: „Das Stuttgarter Ordnungsamt macht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu einem Privileg, unliebsamen Versammlungsleitern wird es kurzerhand abgesprochen. Dieses Verhalten ist antidemokratisch und grundgesetzwidrig. Das Bündnis für Versammlungsfreiheit solidarisiert sich mit den Betroffenen und ermutigt diese auf juristischem Wege gegen diese Einschränkungen vorzugehen. Der Slogan Ja zur Versammlungsfreiheit – Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist aktueller denn je.“
Mehr Informationen:
• GelöbNix! Bündnis
• Blockadebündnis
Pressemitteilung als PDF Datei
Hiermit laden wir alle am Thema Demobeobachtung in Stuttgart und Region interessierten Menschen zu einem Vorbereitungstreffen eine neuen Arbeitsgruppe Demobeobachtung ein.
Was das Ziel der Arbeitsgruppe?
Wer demonstriert, vertritt sein Anliegen immer mit besonderem Engagement und fast immer mit geringer Aussicht auf Durchsetzung durch die Organe der repräsentativen Demokratie. Politiker weisen „Druck der Straße“ gerne zurück. Umso wichtiger ist der Erhalt des Grundrechts auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Gegen die zunehmende Einschränkung dieses Grundrechts durch (geplante) neue Versammlungsgesetze, Allgemeinverfügungen und die verschiedensten, oft kurzfristig mitgeteilten Auflagen gilt es, dieses zentrale Grundrecht in weit gefasster Form (ziviler Ungehorsam, gewaltfreie Blockaden u.Ä. sind keine Nötigung!) zu erhalten.
Wie verstehen die Beobachter ihre Rolle?
Was auf einer Demo passiert, wird oft widersprüchlich dargestellt; der Polizeibericht liest sich völlig anders als die Erlebnisse derer, die demonstriert haben. Beobachter, die sich äußerlich von den Demonstranten unterscheiden, sich auch nicht mit den Zielen der Demo identifizieren müssen, sich jedoch entschieden für den oben skizzierten Grundrechtsbegriff engagieren, könnten zu einer besseren öffentlichen Wahrnehmung beitragen. Das bundesweite Komitee für Grundrechte und Demokratie praktiziert dies seit vielen Jahren.
Demobeobachtung - wie geht‘s?
Man kann Kontakt zu Anmeldern/Organisatoren aufnehmen, Aufrufe, Presseberichte vorab verfolgen, sich ggf. mit Mitgliedern eines Ermittlungsausschusses absprechen, die Demobeobachtung (auch der Polizei) ankündigen.
Man ist bei der Demo als Beobachter kenntlich, kann das Anliegen mit Flyern kommunizieren, ist vor, während und nach der Demo an verschiedenen Punkten präsent, hält Beobachtungen sofort fest (Foto, Video, Diktiergerät ...), gibt nach der Demo möglichst am selben Tag eine Pressemeldung heraus und kann in den folgenden Tagen einen ausführlichen Bericht ausarbeiten.
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit lädt InteressentInnen an einer Demobeobachter-Gruppe zu einem Vorbereitungstreffen ein. Die Gruppe soll entscheiden, welche Demo (Montagsdemos, Gelöbnix am 30.7.?) beobachtet und wie die Demobeobachtung konkret organisiert werden soll.
Wann: Am 6.7.10 19.00
Wo: Im Lichthof des DGB-Hauses
Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit zu den Vorgängen um die "Revolutionäre 1. Mai Demo" in Stuttgart
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert: Keine Repressionen gegen die Revolutionäre Maidemonstration Stuttgart
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart hat auf Grund der angeblichen Verstöße gegen das Versammlungsrecht am 02.05.2009 im Rahmen der Revolutionären Maidemo in diesem Jahr als Demonstrationsbeobachter teil genommen.
Bei dem im Vorfeld stattgefundenen Kooperationsgespräch wurde Zurückhaltung der Polizeikräfte zugesichert.
Jedoch gab es Auflagen wie eine maximal zulässige Transparentbreite von drei Metern oder das Verbot, Transparente in Kopfhöhe zu halten.
Zu Beginn der Demonstration wurde außerdem der genehmigte Lautsprecherwagen durchsucht, Fahnen wegen der zum Tragen nötigen Stöcke beschlagnahmt und das Fronttransparent wegen seiner vermeintlichen Überlänge abgelehnt.
Die Demonstranten beriefen sich daraufhin auf ihre Demonstrationsfreiheit und bestanden auf das Tragen des Transparents. In der Folge setzte die Polizei ohne weitere Vorwarnung Schlagstock und Pfefferspray ein. Mehrere Demonstranten wurden verletzt. Zudem kam es zu rassistischen Äußerungen von Polizisten gegen Demonstranten, sowie zu mehreren Verhaftungen.
Die von starken Polizeikräften begleitete Demonstration wurde die gesamte Zeit über intensiv gefilmt.
Nach dem offiziellem Ende des Demonstrationszugs wurden Personen, die zum Maifest in das Generationenhaus Stuttgart-Heslach gehen wollten, beim Verlassen des Platzes behindert.
Zudem durchsuchten Polizeikräfte den Garten des Generationenhauses bereits im Vorfeld.
Massives, martialisch auftretendes Polizeiaufgebot und unsinnige, überspitzte Versammlungsauflagen setzen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch außer Kraft.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert die Verantwortlichen auf, die Repressionen gegen die Revolutionäre Maidemonstration einzustellen.
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit bedeutet, dass sich alle demokratischen Kräfte versammeln dürfen, ohne schikanöse Auflagen und repressive Sicherheitskräfte!
Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 11. März 2010: Versammlungsfreiheit vor Gericht
Am 16. und 24. März finden vor dem Amtsgericht Stuttgart Verhandlungen aufgrund angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz statt. Einem der Beschuldigten wird vorgeworfen, einen rebellischen Stadtrundgang nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Im anderen Fall soll der Anmelder einer Demonstration u.a. die angebliche Vermummung einzelner TeilnehmerInnen während des Aufzuges nicht unterbunden haben.
Bereits mehrfach kritisierte das Bündnis für Versammlungsfreiheit die Kriminalisierung von Kundgebungen und Demonstrationen in Stuttgart. Anmelder und Verantwortliche werden aufgrund von Banalitäten angezeigt und müssen mit Gerichtsverfahren rechnen. Mitte März finden vor dem Amtsgericht Stuttgart zwei Prozesse statt:
Am 16. März wird der Fall eines Mitgliedes der Marxistisch Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) verhandelt. Der Beschuldigte organisierte während des Bundestagswahlkampfes einen „rebellischen Stadtrundgang“. Laut Anklageschrift hätte dieser beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt angemeldet werden müssen. Die Tatsache, dass selbst die Stadt regelmäßig „unangemeldete Stadtrundgänge“ durchführt, scheint hierbei keine Rolle zu spielen. Der Beschuldigte soll nun 2000 Euro Strafe bezahlen.
In einem anderen Verfahren das am 24. März, ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt wird, wird dem Anmelder der „Revolutionären Mai Demonstration“ im Jahr 2009 zur Last gelegt er sei nicht gegen die Vermummung einzelner TeilnehmerInnen der Demonstration vorgegangen. Tatsächlich sind bei Demonstrationen in Stuttgart eher vermummte Polizeieinheiten als Demonstranten zu beobachten. Auch wenn es bei der besagten Demonstration zu einzelnen Vermummungen auf Seiten der Teilnehmer der Demonstration gekommen sein sollte, liegt es weniger in der Verantwortung des Anmelders dagegen einzuschreiten, als vielmehr in der Verantwortung der Polizei, die Vermummungen nicht durch ständiges Abfilmen zu provozieren.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit solidarisiert sich mit den Angeklagten und ruft zur kritischen Prozessbeobachtung auf. Die beiden Fälle zeigen klar, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit weiterhin verteidigt werden muss.
Prozesstermine:
Verhandlung zum „Rebellischen Stadtrundgang“
Dienstag, 16. März, 13:00 Uhr
Amtsgericht Stuttgart (Hauffstr. 5)
Verhandlung zur „Revolutionären Mai Demonstration“
Mittwoch 24. März, 8:30
Amtsgericht Stuttgart
Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 10. Februar 2010 zur Stuttgarter Polizeiverordnung und Aufruf zur Prozessbeobachtung
Die städtische Polizeiverordnung in Stuttgart nimmt nach Ansicht des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit einige der geplanten Verschärfungen des neuen baden-württembergischen Versammlungsrechts vorweg. Besonders betroffen davon sind öffentliche politische Informationsveranstaltungen, beispielsweise die Kreuzung der Königsstraße durch Demonstrationen oder die Nutzung zentraler Orte wie dem Schlossplatz für Kundgebungen zu Gunsten kommerzieller Veranstaltungen. Auch das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit war in der Planung einer Großdemonstration am 06. Dezember 2008 davon betroffen. Mit der Begründung des zeitgleich stattfindenden Weihnachtsmarktes konnte eine Kundgebung an zentraler Stelle in Stuttgart nicht
stattfinden.
Aktuell findet am Donnerstag, 11. Februar ab 14.10 Uhr vor dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstr. 5, Zimmer 105 ein Prozess gegen Wolfgang Baur statt. Anlass ist eine Auseinandersetzung in Zusammenhang mit dem Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr. Dazu bekam die Marxistisch- Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) vom Ordnungsamt die Auflage, die Lautsprecher in Richtung Rasen der Grünanlagen zu drehen. Die Polizeibeamten, die die Einhaltung der Auflagen überwachten, monierten die Ausrichtung eines Lautsprechers und drehten ihn eigenhändig in Richtung Rasen. Dadurch wurde allerdings eine Rückkoppelung mit lautem Pfeifen verursacht, weshalb die Wahlhelfer gezwungen waren, die Richtung des Lautsprechers zu korrigieren. Das blieb nicht ohne Folgen: Die Richtungsänderung der Lautsprecher wurde als "Widerstand gegen die Staatsgewalt" ausgelegt und der Hauptverantwortliche für die Versammlung, Wolfgang Baur, erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 2.750 Euro, weswegen er am 11. Februar vor Gericht gestellt wird.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ist ein überparteiliches Bündnis, dem mehr als 100 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen angehören.
In seiner Plattform heißt es ausdrücklich:
„ Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung gehört zur Grundsubstanz der Demokratie. Die Baden-württembergische Landesregierung macht es mit ihrem Entwurf aber zum Sonderfall, der besonderer behördlicher und polizeilicher Beobachtung unterstellt ist. Versammlungen „enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“, sagt das Bundesverfassungsgericht.“
Im Sinne rufen wir auf, den Prozess aufmerksam zu verfolgen.
Bei der letzten Versammlung des Bündnisses am 21. Januar 2010 wurde zudem beschlossen, sich in einer Arbeitsgruppe näher mit
Fällen wie dem oben genannten zu beschäftigen, diese zu dokumentieren und gegebenenfalls auch juristisch gegen die Stuttgarter Polizeiverordnung vorzugehen. Dazu sucht das Bündnis auch weitere Erfahrungsberichte.
Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 22.01.2010
Sächsischer Landtag verabschiedet verschärftes Versammlungsgesetz, Antifaschisten werden kriminalisiert!
Am vergangenen Mittwoch verabschiedete der Sächsische Landtag ein verschärftes Versammlungsgesetz. Nach Bayern setzt nun Sachsen als zweites Bundesland die Föderalismusreform mit einem eigenen Gesetz um, aber auch andere Bundesländer wie Niedersachsen und Baden-Württemberg arbeiten an eigenen Gesetzgebungen.
Zielsetzung des Sächsischen Versammlungsgesetzes ist es, gegen "Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten" besser vorgehen zu können. Auf Wunsch der sächsischen Landesregierung wurde dieses nun binnen kürzester Zeit durchgesetzt, da am 13. Februar der größte Naziaufmarsch Europas in Dresden stattfinden soll.
Während die Stadt Dresden wenig Engagement zeigt, den rechtsextremen Großevent zu verhindern, nutzte die Staatsanwaltschaft das
versammlungsfeindliche Klima, um gegen Antifaschistische Strukturen vorzugehen. So fanden am vergangenen Dienstag mehrere Hausdurchsuchungen statt. Betroffen war die Landesgeschäftsstelle der Partei Die Linke in Sachsen und der Infoladen „Red Stuff“ in Berlin-Kreuzberg. Anlass sind verschiedene Aufrufe, den Naziaufmarsch am 13. Februar in Dresden zu „blockieren“. Dies sei, laut Durchsuchungsbefehl, als „grobe Störung des Aufzugs“ zu verstehen. So wird das Plakat, mit dem über 300 Organisationen und 1500 Unterstützer zu Blockaden des Naziaufmarsches aufrufen inzwischen als „Aufruf zu Straftaten“ bezeichnet.
Der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, Thomas Trüten, kommentierte die Gesetzesverschärfung und die Durchsuchungen: „Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, unliebsames politisches und soziales Engagement zu unterbinden. Dass die sächsische Landesregierung Naziaufmärsche, die die Relativierung des Nationalsozialismus zum Inhalt haben, mit antifaschistischen Aktivitäten gleichsetzt, ist geschmacklos und ein Hohn auf die Opfer des Faschismus.“
Mit Blick auf Baden-Württemberg erklärte er: „Dass die Landesregierung weiterhin vorgibt, aus antifaschistischer
Intention an einer Verschärfung des Versammlungsgesetzes zu arbeiten, ist eine Farce. In Bayern hat sich schon lange gezeigt, dass derartige Gesetzgebungen vollkommen ungeeignet sind, um Naziumtriebe zu unterbinden. Über 100 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen aus Baden-Württemberg haben sich im Bündnis für Versammlungsfreiheit zusammengeschlossen. Sie bezeichnen die aktuellen baden-württembergische Pläne als inakzeptabel. Wir fordern die schwarz-gelbe Landesregierung auf, die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ersatzlos
zurückzuziehen.“
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hält daran fest, gegen die Gesetzesverschärfung vorzugehen und ruft dazu auf, am 13. Februar das Versammlungsrecht auf antifaschistischer Grundlage zu verteidigen.
Pressemitteilung vom 14.09.2009:
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart verurteilt die undemokratische Behinderung des Aktionszuges „Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“
Der Aktionszug „Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“ durfte am 13. September nicht von Karlsruhe nach Ludwigsburg fahren.
Während in Rheinland-Pfalz die Bevölkerung das Recht hatte, die künstlerische Aktion vor Betrieben und in den Straßen zu sehen und sich dazu eine eigene Meinung zu bilden, wird ihr das in Baden -Württemberg verwehrt.
In den für Baden-Württemberg auferlegten behördlichen Auflagen sehen wir einen unzulässigen Eingriff in das Versammlungsrecht. So sollen unter anderem keine Darsteller auf den Wagen bei Geschwindigkeiten über 30 km/h mitfahren dürfen, an jeder roten Ampel soll ein Stopp erfolgen und vieles mehr.
Warum soll das, was bei jedem Faschingsumzug kein Problem darstellt, bei einer politischen Aktion unmöglich sein? Die Aktion wendet sich sich gegen Angriffe auf demokratische Rechte, gegen Bundeswehreinsätze nach innen und außen und gegen eine damit einhergehende Militarisierung der Gesellschaft.
Thomas Trüten, einer der Sprecher des Bündnisses: „Ich habe den Eindruck, daß alle Register gezogen werden, um mit bürokratischen Mitteln missliebigen Protest gegen die gegenwärtig herrschende Politik zu behindern. Wenn sich die Landesregierungen mit ihren Entwürfen durchsetzen, wären es gerade auch gewerkschaftliche Kämpfe, die behindert werden würden. Faschistische Aktivitäten dagegen wären kaum berührt, wie gerade in Bayern hinreichend beobachtet werden kann.“
Diese Einschränkungen reihen sich ein in zahlreiche Behinderungen der Versammlungsfreiheit. Sie zeigen auch, daß trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, der bayerischen Variante vorläufig die Sanktionsmöglichkeiten zu nehmen, die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes nicht vom Tisch ist.
Unser Bündnis besteht aus über 100 Organisationen und Einzelpersonen. Wir wenden uns seit Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechtes. Dazu haben wir mehrere Veranstaltungen und Protestaktionen, darunter eine Großdemonstration im Dezember 2008 mit 6000 Teilnehmern durchgeführt.
Wir fordern eine uneingeschränkte Versammlungsfreiheit auf antifaschistischer Grundlage.
Der Aktionszug „Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“ soll ungehindert durch Baden-Württemberg fahren dürfen, auch wenn dies der Landesregierung nicht passt.
Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses zum neuen Versammlungsgesetzentwurf der bayerischen CSU / FDP Koalition vom 19.05.2009:
Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zum „Gesetzesentwurf zur Änderung d es Bayrischen Versammlungsgesetzes“ der CSU und FDP Abgeordneten im Bayrischen Landtag (Drucksache 16/1270):
Alter Wein in neuen Schläuchen
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat den Gesetzesentwurf der CSU und FDP mit Sorge zur Kenntnis genommen. Entgegen anders lautender Aussagen wird auch dieser Entwurf dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht gerecht:
Über kleine Änderungen...
Ein wesentlicher Punkt unserer Kritik bleibt weiterhin die Anwendung des Versammlungsgesetzes auf Versammlungen in geschlossenen Räumen. Auch im neuen Entwurf sind erweiterte Befugnisse für Polizeibeamte, in Saalveranstaltungen einzugreifen und an diesen teilzunehmen, vorgesehen. Dies lehnen wir grundsätzlich ab.
Die bayerische Landesregierung besteht auf einem „Uniformierungs- und Militanzverbot“ (Art. 7), welches das Tragen „gleichartiger Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung“ verbietet. Dass eine derartige Regelung zur Kriminalisierung von Streiks u.ä. (Streikwesten) dienen könnte, wurde von unserem Bündnis bereits mehrfach kritisiert.
Ebenfalls inakzeptabel ist das sogenannte „Störungsverbot“ (Art. 8) welches „Störungen [verbietet], die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung zu verhindern“. Dieser Artikel stellt beispielsweise jegliches antifaschistische Engagement gegen Naziaufmärsche infrage.
Prägend für den erneuten Vorstoß, sind beinahe beliebig auslegbare „Gummiparagraphen“. Besonders auffällig ist dies bei Artikel 9: Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen. Weiterhin sollen „Übersichtsaufnahmen“ erlaubt sein „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“ oder aber auch „wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich ist.“ Durch vage Formulierungen wird letztlich jeder ansonsten illegale Einsatz von Überwachungstechnik vom subjektiven politischen Empfinden der verantwortlichen Beamten abhängig gemacht.
Der neue Entwurf beinhaltet weiterhin das behördliche Recht, Versammlungsleiter und Ordner abzulehnen „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass [diese] die Friedlichkeit der Versammlung gefährden“ (Art. 10). Dieser Artikel verweigert Menschen Ihr demokratisches Grundrecht, ohne konkret zu benennen, was derartige Tatsachen sein könnten. Nach wie vor sollen zudem Daten von Veranstaltern und Ordnern angegeben werden.
Die in Artikel 13 vorgesehene ursprüngliche Anmeldefrist für Demonstrationen von 72 Stunden wurde wieder auf 48 Stunden herabgesetzt. Dies bezieht sich jetzt allerdings auf Werktage.
...über bleibende Verschärfungen
Die zuvor aufgeführten Auszüge zeigen, dass die vorgenommenen Korrekturen keine grundlegende Verbesserung darstellen. Genauso schwerwiegend stellen sich die Gesetzestextartikel dar, die weiterhin Bestand haben sollen:
So können beispielsweise „Pressevertreter […] nicht ausgeschlossen werden“ (Art. 10). Letztlich bedeutet dies, dass Nazis mit Presseausweis nicht von antifaschistischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden können.
Unangetastet bleibt ebenfalls die behördliche Befugnis, Versammlungen zu verbieten, wenn „Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, dass der Veranstalter oder sein Anhang Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden wird, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben“. Praktisch kann mit diesem Artikel jede beliebige politische Veranstaltung verboten werden.
Die genannten Beispiele machen deutlich, dass die eingebrachten Änderungsvorschläge keineswegs dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gerecht werden. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit lehnt das bayrische Versammlungsgesetz mit und ohne die vorgeschlagenen Schönheitskorrekturen ab.
Wir bleiben dabei: Ja zur Versammlungsfreiheit – Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!“
Der von der baden-württembergischen Landesregierung vorgelegte Gesetzestextentwurf wird momentan nach Aussagen von Innenminister Rech ebenfalls überarbeitet. Thomas Trüten, Sprecher des Bündnis stellt dazu klar: „Wir fordern, dass die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit gewährleistet wird. Ein Vorschlag, der hinter dieses zurückfällt, wird auf unseren politischen und juristischen Widerstand stoßen. Wir bleiben dabei: Ja zur Versammlungsfreiheit – Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!“
Veranstaltung des Bündnisses für Versammlungsfreiheit am Donnerstag, 9. Juli 19:00 Uhr
Demokratieabbau und Repression: Wieviel Obrigkeit verträgt die Demokratie?
Die jetzt in Bayern und Baden-Württemberg vorgelegten neuen Versammlungsgesetze schränken grundlegende Bürgerrechte weiter ein.
Soziale Bewegungen, Versammlungen, Demonstrationen und Streiks werden reglementiert und behindert, die Teilnehmer durch polizeiliche Maßnahmen schikaniert, eingeschüchtert und kriminalisiert.
„Sicherheitspakete“, „Lauschangriff“, Polizeigesetze...
Unter dem Etikett „Innere Sicherheit“ wurden in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Gesetzen geschaffen, die alle eines gemeinsam haben:
Mehr Rechte für Behörden, Polizei und Geheimdienste mehr Überwachung, Gängelung und Beschränkungen für die BürgerInnen.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit lädt deshalb ein zu einer Veranstaltung mit Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit
Veranstaltungsort: Gaststätte Friedenau, Rotenbergstr. 127, Stuttgart-Ost Stadtbahn U9 bis Haltestelle Raitelsberg (Eintritt frei, Spenden erbeten)
Erklärung des Tübinger Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Entscheidung des BVG in Sachen Versammlungsgesetz
Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt in einer am 16. März erschienenen Presseerklärung:
Der Entwurf eines baden-württembergischen Versammlungsgesetzes ist durch die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Versammlungsgesetz gescheitert - Wahrnehmung des Streikrechts muss garantiert sein.
Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert von Innenminister Rech das baden-württembergische Versammlungsgesetz nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu stoppen. Das Gesetzesvorhaben ist aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit gescheitert. Es dient nur einer inakzeptablen weiteren Einschränkung von Grundrechten. Das Tübinger Bündnis erklärt sich solidarisch mit dem "Gesetzesopfer" Orhan Akman, einem Ver.di-Funktionär aus München und fordert eine Korrektur des Urteils des Münchner Amtsgerichts. Das Versammlungsrecht darf nicht missbraucht werden um das Streikrecht einzuschränken. Im Angesicht der kommenden Wirtschaftskrise ist es für eine Demokratie noch wichtiger, dass soziale Proteste und Streiks nicht kriminalisiert werden.
Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2009. Das Bundesverfassungsgericht hatte darin, für eine Eilentscheidung überraschend deutlich, maßgebliche Sanktionsmöglichkeiten und Bußgeldvorschriften des bayerischen Versammlungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt und ausgesetzt. Das ganze Gesetz, so das Bundesverfassungsgericht, könne aber nicht ausgesetzt werden, da sonst zentrale Vorschriften im Versammlungsrecht in Bayern fehlen würden (Pressemitteilung des BVG)
Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit verlangt, dass daraus auch für den baden-württembergischen Entwurf eines landeseigenen Versammlungsgesetzes Konsequenzen gezogen werden. Dieser hatte das bayerische Versammlungsgesetz weitgehend adaptiert. Wir fordern eine uneingeschränkte Wahrnehmung demokratischer Grundrechte ohne Schikanen und Hindernisse durch bestehende oder geplante Gesetze. Deshalb muss Herr Rech das neue Versammlungsgesetz stoppen.
Des Weiteren müssen kriminalisierende Urteile im Bereich des Versammlungsrechts in zweiter Instanz revidiert werden. Am 26. Januar 2009 wurde der Ver.di-Funktionär Orhan Akman vom Münchner Amtsgericht wegen Verstoßes gegen § 26 des bayerischen Versammlungsgesetz (Abhalten einer unangemeldeten Versammlung) zu 1600 € Geldstrafe verurteilt. Es hatte sich um eine Warnstreikaktion gehandelt, bei der viele TeilnehmerInnen klar als Streikposten erkennbar waren. Streikaktionen sind unserer Ansicht nach eigentlich durch die in Artikel Neun des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit vor solchen juristischen Angriffen geschützt. Herr Akman wurde noch nach altem bayerischen Versammlungsgesetz verurteilt. Die neuen Versammlungsgesetze verschärfen die Rechtslage noch einmal. Hier wird entgegen der Beteuerungen des baden-württembergischen Innenministers Heribert Rech deutlich, dass die neuen Versammlungsgesetze vor allem auch dazu dienen sollen in den kommenden Krisenzeiten soziale Kämpfe und Streiks zu kriminalisieren und niederzuhalten.
Angela Hauser, Personalratsvorsitzende am Tübinger Universitätsklinikum und Sprecherin des DGB-AKs Tübingen kommentiert den Vorgang folgenderweise: "Das Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden, sondern muss in Richtung des politischen Streiks ausgebaut werden." Ismayil Arslan, Betriebsratsvorsitzender bei der Siemens Geared Motor GmbH in Kilchberg ergänzt: "Versammlungsgesetze die das Streikrecht einschränken wollen, sind mit uns nicht zu machen."
Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit umfasst soziale und politische Initiativen und Gruppen, Gewerkschaften, Parteien und aktive Einzelpersonen. Kontakt
Veranstaltung zum Versammlungsrecht am 13.3. 2009 in Stuttgart
Am 13.3. 2009 ab 19:00 gibt es eine Veranstaltung mit Podiumsdiskussion und Beiträgen aus dem Publikum im großen Saal des DGB Hauses Stuttgart.
Es geht dabei in der Podiumsdiskussion mit der Möglichkeit der Diskussion zwischen Podium und Teilnehmern der Veranstaltung auch um die Bewertung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum bayerischen Versammlungsgesetz und den weiteren Protest. Siehe auch die aktuelle Pressemitteilung des Bündnisses.
Es diskutieren:
- Hedwig Krimmer - Kampagne für Versammlungsfreiheit von verdi Bayern
- Michael Csaszkóczy, letzter Berufsverbotsfall in Baden - Württemberg und Bundesvorstand der "Roten Hilfe"
- Mesut Duman, Sprecher der AGIF (Föderation der Arbeitsimmigrant/innen aus der Türkei in Deutschland e.V.)
- Ein Vertreter des "Blockadebündnis"
Zur Veranstaltung sind Kopiervorlagen für Flyer erschienen:
Vorderseite - Veranstaltungshinweis
Rückseite - Unterschriftensammlung
Die Veranstaltung ist Höhepunkt der Aktionswoche gegen das geplante Versammlungsgesetz:
9. März - Tag der Erwerbslosen:
Der Erwerbslosenausschuß von ver.di Stuttgart führt am 9. März vor verschiedenen Job-Centern eine Werbeaktion für den Erwerbslosentreff durch und verbindet dies mit der Verteilung der neuen Flyer des Bündnisses für Versammlungsfreiheit und der Unterschriftensammlung gegen dessen Verschärfung.
Die Termine sind:
Jobcenter Nord Rosensteinstr. 11 10.30 Uhr
Jobcenter Ost Schönbühlstr. 65 9.30 Uhr
Jobcenter Cannstatt Wilhelmastr. 6 10.00 Uhr
10. März - Tag der Schulen:
Verschiedene Aktive werden unterstützt vom Schüleraktionskomitee Stuttgart (SAK) am Dienstag, den 10. März an verschiedenen Schulen in der Region Schüler und LehrerInnen über die beabsichtigten Verschärfungen des Versammlungsgesetzes informieren. Dazu werden neben einer Beilage des SAK der neue Flyer des Bündnisses für Versammlungsfreiheit verteilt und Unterschriften gesammelt.
11. März - Tag der Betriebe:
Am 11. März werden vor und in Metall- und Dienstleistungsbetrieben der Region Stuttgart die Belegschaften mit der Verteilung der neuen Flyer des Bündnisses für Versammlungsfreiheit informiert und mit der Unterschriftensammlung dagegen mobilisiert.
12. März - Tag der Königsstraße:
Am 12. März werden in der Königsstraße in Stuttgart die Passanten mit der Verteilung der neuen Flyer des Bündnisses für Versammlungsfreiheit informiert und dagegen Unterschriften gesammelt.
13. März - Tag der Stadtteile:
Am 13. März werden in den Stuttgarter Stadtteilen Heslach, Bad-Cannstatt sowie Stuttgart - Ost die Bewohner und Passanten mit der Verteilung der neuen Flyer des Bündnisses für Versammlungsfreiheit informiert und dagegen Unterschriften gesammelt.
Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich
Laut einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung zu einem Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" soll dieser "teilweise erfolgreich" sein. Zur Entscheidung ist eine Pressemitteilung der Beschwerdeführer erschienen:
Pressemitteilung der Rechtsanwälte Dr.Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler zur teilweisen Aufhebung des Bayerischen Versammlungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1492/08)
Zentrale Vorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes durch einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gestoppt
Die heutige Eilentscheidung des BVerfG ist eine gute Nachricht für alle, die das Grundrecht der Bürger auf friedliche und möglichst ungehinderte Versammlung für unverzichtbar für die Demokratie halten. Es ist gleichzeitig eine Ohrfeige für die bayerische Mehrheitspartei CSU. Die CSU und die von ihr geführte Staatsregierung mit Innenminister Herrmann wollten den Bürgern durch eine Vielzahl von bürokratischen Schikanen das Demonstrieren schwer machen und alle Versammlungen möglichst lückenlos erfassen und kontrollieren und zwar unabhängig von ihrer Größe und dem Gefahrenpotenzial. Diesem Kontrollwahn ohne konkreten Anlass hat das BVerfG zunächst ein Ende gemacht.
Ebenso sind zahlreiche Bußgeldvorschriften vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Die zu Grunde liegenden Vorschriften für Teilnehmer, Leiter und Veranstalter sind nach Meinung des BVerfG viel zu unbestimmt und schwammig, so dass die sich versammelnden Bürger der Willkür der Behörden bei der Auslegung der Vorschriften ausgesetzt wären.
Das BVerfG hat mit recht darauf hingewiesen, dass es sich um eine Eilentscheidung handelt. Nach der Tradition des Gerichts wird in diesem Eilverfahren nur behutsam in die Kompetenz des Gesetzgebers eingegriffen und nur dann, wenn der festgestellte Gesetzesmissstand offensichtlich ist. Davon ist das BVerfG offenbar ausgegangen. Die Entscheidung über das Bayerische Versammlungsgesetz insgesamt bleibt der Hauptsacheverhandlung vorbehalten. Dr.Hahnzog und Wächtler: Mit der Eilentscheidung hat das Gericht deutliche Hinweise gegeben, dass das Bayerische Versammlungsgesetz in seiner verabschiedeten versammlungs- und demokratiefeindlichen Tendenz keinen Bestand haben wird.
Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Wir gehen davon aus, dass diesen Bestrebungen zunächst bis zur Entscheidung der Hauptsache ein Riegel vorgeschoben ist. (München, den 27.02.2009)
Weihnachtsmarkt mit Vorrang?
Zur geplanten und beantragten Demonstrationsroute äußerte sich das Ordnungsamt in einem Schreiben vom 27.11.2008: "Die Gesamtdurchführung Ihrer Versammlung wird aufgrund der massiven Belegung der Innenstadt in der Weihnachtszeit als kritisch angesehen. Unter Abwägung aller Gefahrenmomente sind das Amt für öffentliche Ordnung und das Polizeipräsidium Stuttgart der Auffassung, dass die Einschränkungen hinsichtlich bei der Festlegung des Ortes der Abschlusskundgebung geboten und verhältnismäßig sind und Sie dadurch nicht unzumutbar in Ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden."
Die angebotene "Alternative" Wilhelmsplatz ist durch die Bundesstraße 14 von den Publikumsströmen in der Innenstadt getrennt und stellt uns nicht zufrieden.
über die Ergebnisse eines weiteren Gesprächs mit dem Ordnungsamt am 1. Dezember werden wir auf einer Pressekonferenz informieren. Diese findet am 4. Dezember, voraussichtlich im DGB Haus Stuttgart, Willi Bleicher Str. 20 statt.
Presseerklärung 25.11.2008
Breite Ablehnung des Neuen Versammlungsgesetzes: Demokratie braucht Versammlungsfreiheit
Der Widerstand gegen die Absicht der Landesregierung, mit Hilfe eines baden-württembergischen Versammlungsgesetzes die Versammlungsfreiheit weiter einzuschränken, wächst.
In einer Initiative "Ja zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit - Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes" haben sich bisher fast 100 Organisationen, Gruppen sowie Einzelpersonen aus allen Bereichen des außerparlamentarischen politischen Engagements zusammengeschlossen, um gegen dieses Vorhaben mobil zu machen. Für den 6. Dezember ruft dieses Bündnis zu einer landesweiten Demonstration gegen das Gesetzesvorhaben in Stuttgart auf.
Dazu gehören Auflagen und eine Meldepflicht für Ordner, die Möglichkeit Versammlungsleiter und Ordner ohne nähere Begründung abzulehnen, die Verlängerung der Anmeldefrist und vieles mehr.
Die Aufrufer zur Demonstration, darunter antifaschistische Initiativen, Organisationen der Umwelt-, Friedens-, Demokratie- und sozialen Bewegung, zahlreiche Jugendorganisationen, Landesjugendring, der DGB Baden-Württemberg sowie Gliederungen von IG Metall und ver.di sowie Migrantenvereine, linke Parteien und viele mehr sehen im Gesetzentwurf eine massive Beeinträchtigung der Grundrechte und Behinderung ihrer Arbeit.
Das neue Gesetz richte sich nicht, wie Innenminister und Landesregierung behaupten, gegen Nazis und Naziaufmärsche, sondern im Gegenteil gegen jedes demokratische Engagement. Proteste gegen Naziaktivitäten würden durch das Gesetzesvorhaben dagegen deutlich erschwert und teilweise sogar unter Strafvorbehalt gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte 1985 fest, Versammlungen "enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren".
Das sieht die Landesregierung augenscheinlich anders.
"Wer jedes Treffen 'von mindestens zwei Personen' zur Versammlung im Sinne des Gesetzes erklärt, und damit polizeilicher und behördlicher Beobachtung und Kontrolle unterwirft, offenbart sein Demokratieverständnis", erklärte ein Sprecher des Bündnisses. "Mit unserer Demonstration wollen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zum Obrigkeitsstaat verhindern."
Die Demonstration gegen das Versammlungsgesetz soll am Samstag, den 6. Dezember um 14 Uhr beim Hauptbahnhof (Lautenschlagerstrasse) beginnen und dann zur Abschlusskundgebung in die Innenstadt führen.
Der Ort der Abschlusskundgebung ist im Moment allerdings noch unklar, da die Stadt Stuttgart alle bisher in Frage kommenden Versammlungsplätze mit Weihnachtsmarkt und anderen kommerziellen Veranstaltungen belegt hat.
Presserklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu den Vorgängen um die neofaschistischen Aufmärsche in Ulm und Neu - Ulm am 1. Mai 2009
Auch und besonders in Krisenzeiten muss gelten:
Ja zur Versammlungsfreiheit - Nein zu Naziaufmärschen!
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert: Die Pläne der Landesregierung zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes müssen komplett zurückgezogen und Naziaktivitäten konsequent unterbunden werden
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, eine Vereinigung von über 100 Organisationen und Einzelpersonen gegen eine geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes durch die baden-württembergische Landesregierung, nimmt mit Sorge wahr, wie in Zeiten der derzeitigen Wirtschaftskrise Neonazis in mehreren Städten viele Hundert Anhänger am 1. Mai mobilisieren konnten . Gleichzeitig nehmen Aktivitäten seitens der Polizei zu, demokratische Massenproteste zu kriminalisieren und den Protestierenden demokratische Grundrechte zu verweigern.
So wurden Hunderte Menschen, die sich an den Protesten am 1. Mai gegen den NPD-Aufmarsch in Ulm und in Neu-Ulm beteiligen wollten, im Ulmer Hauptbahnhof gleich bei ihrer Ankunft von der Polizei festgehalten und ihnen die Teilnahme an der DGB-Demonstration verwehrt. Erst nach einer Prozedur von Personalienfeststellungen, Filmaufnahmen und zahlreichen Platzverweisen wurden sie – teilweise erst nach mehreren Stunden - freigelassen. Friedliche und gewaltfreie Blockaden gegen die erlaubten Naziaufmärsche in Ulm und Neu-Ulm, wie sie in anderen Städten erfolgreich am 1. Mai durchgeführt werden konnten, wurden von der Polizei zum Schutz der NPD-Aktivitäten verhindert. Auch Aufforderungen, dass rassistische Transparente der Nazis mit der Aufschrift „Ausländer raus!“ entfernt werden sollen, kam die Polizei nicht nach.
„Das Bündnis fordert die baden-württembergische Landesregierung auf, Naziaktivitäten endlich konsequent zu unterbinden. Das im geplanten Versammlungsgesetz neu eingeführte sogenannte ‚Störungsverbot’ wird aber stattdessen weiterhin demokratische Protestaktionen gegen Naziaktivitäten kriminalisieren“, so Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses. Und er ergänzt:„Wir wollen nicht hinnehmen, dass die Landesregierung Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten gibt. Schon zwei Personen sollen künftig als Versammlung gelten können, was z. B. bedeuten kann, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss.“
Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Versammlungsgesetz teilweise vorläufig außer Kraft gesetzt, womit auch entsprechende Pläne in Baden-Württemberg zunächst gestoppt sind. Innenminister Rech hat aber seinen Entwurf zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes nicht komplett zurückgezogen. Deshalb sammelt das Bündnis weiterhin Unterschriften dagegen und hält es für nötig, weiter breit zur Verteidigung des demokratischen Grundrechts auf Versammlungsfreiheit aufzurufen.